Immobilienbewertung bei Erbschaft: Wertermittlung für Finanzamt & Erbschaftsteuer
Bei Erbschaft ist eine professionelle Immobilienbewertung für das Finanzamt und die Erbschaftsteuer erforderlich. Professionelles PDF-Gutachten für 9,90€ – als Orientierung und Diskussionsgrundlage.
Warum ist eine professionelle Immobilienbewertung bei Erbschaft wichtig?
Bei Erbschaften müssen Immobilien für das Finanzamt bewertet werden. Eine professionelle Wertermittlung ist Grundlage für die Erbschaftsteuerberechnung und hilft bei der fairen Aufteilung unter Erben.
Erbschaftsteuer
Das Finanzamt benötigt den aktuellen Verkehrswert der Immobilie zur Berechnung der Erbschaftsteuer nach dem Bewertungsgesetz (BewG).
Erbengemeinschaft
Bei mehreren Erben ermöglicht eine neutrale Bewertung eine faire Aufteilung oder Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Orientierungsgrundlage
Unser Gutachten dient als erste Orientierung und kann als Diskussionsgrundlage mit Beratern und Behörden verwendet werden.
Rechtliche Anforderungen bei Erbschaft
Diese steuerlichen und rechtlichen Aspekte sind bei der Immobilienbewertung im Erbfall zu beachten
Erbschaftsteuerliche Bewertung
- Verkehrswert zum Todeszeitpunkt maßgeblich
- Bewertung nach BewG § 176 ff. erforderlich
- Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad
- Steuersätze von 7% bis 50% je Steuerklasse
- Selbstgenutzte Familienheime ggf. steuerfrei
Bewertungsverfahren Finanzamt
- Ertragswertverfahren bei Mietobjekten
- Sachwertverfahren bei selbstgenutzten Objekten
- Vergleichswertverfahren bei verfügbaren Daten
- Abschläge für besondere Umstände möglich
- Einspruchsmöglichkeit bei strittigen Werten
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Unser Gutachten ist NICHT rechtlich bindend und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Es dient ausschließlich als Orientierung und Diskussionsgrundlage.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für steuerliche oder rechtliche Konsequenzen. Für verbindliche Bewertungen wenden Sie sich an vereidigte Sachverständige oder Steuerberater.
Benötigte Unterlagen für die Erbschaftsbewertung
Für eine präzise Bewertung der geerbten Immobilie benötigen wir folgende Dokumente
Erbschaftsrelevante Dokumente
- Grundbuchauszug zum Todeszeitpunkt
- Testament oder Erbschein
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Bauzeichnungen/Grundrisse der Immobilie
- Wohnflächenberechnung nach DIN 277
Bewertungsrelevante Unterlagen
- Baujahr und Sanierungsmaßnahmen
- Energieausweis der Immobilie
- Ausstattungsmerkmale und Zustand
- Mietverträge bei vermieteten Objekten
- Aktuelle Fotos der Immobilie
Hinweis zu fehlenden Unterlagen
Auch ohne vollständige Unterlagen können wir eine Orientierungsbewertung durchführen. Fehlende Informationen werden durch unsere umfangreiche Marktdatenbank und Erfahrungswerte kompensiert. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser das Bewertungsergebnis.
Ablauf der Erbschaftsbewertung
So läuft die Immobilienbewertung im Erbfall ab
Bewertungsstichtag: Todeszeitpunkt
Maßgeblich für die Erbschaftsteuer ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Dieser Stichtag wird für alle steuerlichen Berechnungen zugrunde gelegt.
Erbschaftsteuererklärung vorbereiten
Die Bewertung dient als Grundlage für die Erbschaftsteuererklärung, die innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Erbschaft beim Finanzamt eingereicht werden muss.
Erbengemeinschaft informieren
Bei mehreren Erben dient die Bewertung als Diskussionsgrundlage für die Aufteilung oder Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach § 2042 BGB.
Steuerliche Optimierung prüfen
Mit dem Bewertungsergebnis können Steuerberater oder Rechtsanwälte weitere Optimierungsmöglichkeiten wie Freibeträge, Verschonungsregelungen oder Stundungsanträge prüfen.
Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit unserer Bewertung. Das Gutachten dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Für steuerlich oder rechtlich verbindliche Bewertungen beauftragen Sie bitte einen vereidigten Sachverständigen oder öffentlich bestellten Gutachter.
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Jetzt Immobilie bewertenHäufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaft
Ist das Online-Gutachten für das Finanzamt ausreichend?
Unser Gutachten dient als erste Orientierung und Diskussionsgrundlage. Es kann nicht garantiert werden, dass das Finanzamt unsere Bewertung anerkennt. Für rechtlich bindende Verfahren empfehlen wir die zusätzliche Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Welche Erbschaftsteuerfreibeträge gibt es?
Freibeträge variieren je Verwandtschaftsgrad: Ehepartner 500.000€, Kinder 400.000€, Enkel 200.000€, andere Erben 20.000€. Zusätzlich können Versorgungsfreibeträge anfallen. Konsultieren Sie einen Steuerberater für individuelle Beratung.
Wie wird selbstgenutztes Wohneigentum besteuert?
Familienheime sind unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei: 10 Jahre Selbstnutzung durch Erblasser, Wohnfläche bis 200m² für Ehepartner bzw. Kinder. Details regelt § 13c ErbStG.
Was passiert bei Erbengemeinschaften?
Jeder Erbe muss seinen Anteil versteuern. Bei Erbengemeinschaften kann gemeinsam eine neutrale Bewertung beauftragt werden. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sollte steueroptimiert erfolgen - hierzu berät Sie ein Steuerberater oder Notar.
Können Bewertungen angefochten werden?
Gegen die Bewertung des Finanzamts kann binnen eines Monats Einspruch eingelegt werden. In strittigen Fällen kann ein Gegengutachten eines vereidigten Sachverständigen beauftragt werden. Dies sollte rechtzeitig erfolgen, da Fristen zu beachten sind.
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