Immobilienbewertung für Ihre Finanzierung – vorbereitet statt überrascht ins Bankgespräch
Zwischen Kaufpreis und dem, was die Bank als Beleihungswert ansetzt, liegen oft 10–20 %. Wer diesen Unterschied kennt, verhandelt besser. Unsere kostenlose Ersteinschätzung und der optionale PDF-Report (9,90 €) geben Ihnen eine marktdatengestützte Orientierung.
Klarstellung: Die verbindliche Beleihungswertermittlung nach BelWertV erfolgt ausschließlich durch die finanzierende Bank. Unser Report ist weder bankfähig noch rechtsverbindlich – er dient als Informationsgrundlage und Gesprächsvorbereitung.
Verkehrswert nach §194 BauGB vs. Beleihungswert nach BelWertV
Verkehrswert (Marktwert)
Gemäß §194 BauGB der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre – unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften und der Lage des Grundstücks. Spiegelt die aktuelle Marktsituation wider.
Beleihungswert (BelWertV)
Der nach §3 BelWertV ermittelte Wert, der die dauerhaften und nachhaltigen Eigenschaften des Grundstücks erfasst. Spekulative und vorübergehende Wertbestandteile werden bewusst eliminiert. Dient dem Kreditinstitut als Bemessungsgrundlage für die Darlehensvergabe gemäß §16 PfandBG.
Entscheidend für Ihre Finanzierung: Die Bank berechnet Ihre maximal mögliche Darlehenssumme auf Basis des Beleihungswerts – nicht auf Basis des Kaufpreises oder Ihrer eigenen Werteinschätzung. Ein Kaufpreis über dem Beleihungswert bedeutet in der Regel, dass Sie die Differenz als zusätzliches Eigenkapital einbringen müssen.
Unser Report: Wofür geeignet – und wo die Grenze liegt
Geeignet als Orientierung
- ✓Erstgespräch mit der Bank vorbereiten:
Sie kennen den marktüblichen Preisrahmen und können gezielt Fragen zur Abweichung zwischen Kaufpreis und Bankbewertung stellen
- ✓Kaufpreis-Plausibilisierung:
Liegt der geforderte Kaufpreis deutlich über dem marktüblichen Niveau, erkennen Sie das vor der Finanzierungsanfrage – nicht danach
- ✓Strukturierte Dokumentation:
Nachvollziehbare Zusammenfassung Ihrer Objektdaten und Werteinordnung – per E-Mail oder PDF an Berater weiterleitbar
Klare Grenzen
- ✗Kein Ersatz für die Beleihungswertermittlung nach BelWertV
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, den Beleihungswert eigenständig zu ermitteln oder durch qualifizierte Gutachter ermitteln zu lassen
- ✗Keine Finanzierungszusage oder Konditionsaussage
Über Zinssatz, Tilgung, Beleihungsauslauf und Darlehensvergabe entscheidet allein das Kreditinstitut
- ✗Nicht rechtsverbindlich
Kein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, kein Gutachten im Sinne der ImmoWertV – ausschließlich Orientierungshilfe
Bankgespräch zur Immobilienfinanzierung – praktische Vorbereitung
Keine Finanzierungsberatung – sondern konkrete Schritte, damit Sie das Gespräch strukturiert führen können.
Unterlagen zusammenstellen
Report (digital oder gedruckt), Exposé, Kaufpreisangebot, Grundbuchauszug und Energieausweis – alles, was die Bank zur Erstprüfung benötigt
Drei zentrale Fragen an den Bankberater
- →„Welche Faktoren beeinflussen Ihren Beleihungswertansatz bei diesem Objekt am stärksten – Lage, Zustand, Baujahr?"
- →„Welche Unterlagen benötigen Sie noch, damit Ihre Bewertungsabteilung eine vollständige Einschätzung vornehmen kann?"
- →„Sehen Sie bei diesem Objekt besondere Risikofaktoren – Grundbuchlasten, Erbbaurecht, Instandhaltungsrückstau?"
Abweichungen dokumentieren
Notieren Sie, wo und warum die Bank vom Kaufpreis abweicht: Lageeinstufung, Zustandsbewertung, Rechte und Lasten, herangezogene Vergleichsobjekte. Diese Punkte sind Ihre Ansatzpunkte für Nachverhandlung oder Nachreichung von Unterlagen.
Nächste Schritte ableiten
Fehlende Unterlagen nachreichen, ggf. Kaufpreis nachverhandeln, oder bei komplexen Objekten (Denkmal, Erbbaurecht, Gewerbeanteil) einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für ein formelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB beauftragen.
Beleihungswertermittlung: Was Banken nach BelWertV prüfen
Lage & Marktumfeld
- • Mikro-/Makrolage
- • Regionale Nachfrage
- • Bodenrichtwerte
- • Nachhaltige Vermarktbarkeit
Objekt & Bausubstanz
- • Baujahr & Restnutzungsdauer
- • Modernisierungsgrad
- • Energetischer Zustand
- • Instandhaltungsrückstau
Rechte & Lasten
- • Grundbuch (Abt. II & III)
- • Erbbaurecht/Wegerechte
- • Baulasten & Altlasten
- • Denkmalschutzauflagen
Ertrag & Nutzung
- • Mietverträge & Laufzeiten
- • Nachhaltige Mieterträge
- • Leerstandsrisiko
- • Bewirtschaftungskosten
Praxishinweis: Bei der Beleihungswertermittlung nach §4 BelWertV kommen je nach Objektart das Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren zum Einsatz – analog zu den Verfahren der ImmoWertV, jedoch mit dem konservativeren Bewertungsmaßstab der nachhaltigen Werthaltigkeit.
Fachbegriffe der Immobilienfinanzierung
Beleihungswert
Beleihungsauslauf (Loan-to-Value / LTV)
Beleihungsgrenze
Marktwert-Orientierung vor dem Bankgespräch
Kostenlose Ersteinschätzung
Schneller Marktdatenabgleich, ob der Kaufpreis im plausiblen Rahmen liegt – als erste Orientierung vor der Finanzierungsanfrage.
Kostenlos startenPDF-Report (9,90 €)
Strukturierte Zusammenfassung mit Wertspanne, bewertungsrelevanten Faktoren und Objektdaten – zum Weiterleiten an Ihren Bankberater oder Finanzierungsvermittler.
Im PDF-Report enthalten:
- ✓ Verkehrswert-Einschätzung mit Wertspanne
- ✓ Bewertungsrelevante Faktoren & Annahmen
- ✓ Vollständige Objektdaten und Eingaben
- ✓ Sofort als PDF zum Download
Rechtlicher Hinweis: Dieser Report stellt kein Gutachten im Sinne der ImmoWertV oder BelWertV dar. Er ist nicht bankfähig und nicht rechtsverbindlich. Die Beleihungswertermittlung obliegt ausschließlich dem finanzierenden Kreditinstitut. Unser Report dient als Orientierung und Gesprächsvorbereitung.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Finanzierung
Q:Akzeptiert meine Bank den ImmoWertSofort-Report als Beleihungswertgutachten?
A: Nein. Die Beleihungswertermittlung nach BelWertV obliegt ausschließlich dem Kreditinstitut bzw. dessen zertifizierten Gutachtern. Unser Report liefert Ihnen eine marktdatengestützte Verkehrswert-Orientierung, die Sie als Gesprächsgrundlage nutzen können – nicht als bankfähiges Gutachten.
Q:Warum liegt der Beleihungswert regelmäßig unter dem Kaufpreis?
A: Der Beleihungswert nach §3 BelWertV darf nur die dauerhaften Eigenschaften des Grundstücks und einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nachhaltig erzielbaren Ertrag berücksichtigen. Vorübergehende Marktüberhitzungen, spekulative Elemente und kurzfristige Wertspitzen werden bewusst eliminiert. Der typische Sicherheitsabschlag beträgt 10–20 % gegenüber dem aktuellen Marktwert.
Q:Kann die Bank trotz hohem Verkehrswert die Finanzierung ablehnen?
A: Ja. Die Kreditentscheidung berücksichtigt neben dem Objektwert auch Ihre persönliche Bonität (Kapitaldienstfähigkeit), die Art des Objekts, vorhandene Eigenkapitalquote und bankinterne Risikorichtlinien. Ein hoher Immobilienwert allein sichert keine Finanzierungszusage.
Q:Wann schickt die Bank einen Gutachter vor Ort?
A: Das hängt von Darlehenshöhe, Objektart und bankinternen Schwellenwerten ab. Bei Standardfinanzierungen genügt häufig eine Desktop-Bewertung anhand eingereichter Unterlagen und Datenbankvergleiche. Bei höheren Volumina, Sonderobjekten oder Auffälligkeiten erfolgt eine Außen- oder Innenbesichtigung durch einen nach BelWertV qualifizierten Bewerter.
Q:Was tun, wenn Beleihungswert und Kaufpreis deutlich auseinanderfallen?
A: Lassen Sie sich die Abweichung von der Bank schriftlich erläutern – konkret: welche Faktoren (Zustand, Lage, Rechte/Lasten, Vergleichspreise) den Abschlag verursachen. Prüfen Sie, ob fehlende Unterlagen (z. B. Modernisierungsnachweise) die Bewertung verbessern könnten. Alternativ: Kaufpreis nachverhandeln oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für ein unabhängiges Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB beauftragen.
Q:Bietet ImmoWertSofort Finanzierungsvermittlung oder Kreditberatung an?
A: Nein. Wir sind kein Finanzdienstleister, kein Kreditvermittler und keine Finanzierungsberatung. Unser Angebot beschränkt sich auf eine datengestützte Marktwert-Orientierung als Informationsgrundlage. Für Kreditberatung wenden Sie sich an Ihre Bank oder einen zugelassenen Finanzierungsberater.
Marktwert kennen, bevor die Bank bewertet
Kostenlose Ersteinschätzung in Minuten. Optional: PDF-Report (9,90 €) als strukturierte Gesprächsgrundlage für Ihre Baufinanzierung.