Wohnungsbewertung: Verkehrswert einer Eigentumswohnung ermitteln
Eigentumswohnungen unterliegen besonderen Bewertungsregeln. Teilungserklärung, Miteigentumsanteil, WEG-Rücklagen und Geschosslage beeinflussen den Marktwert ebenso wie Wohnfläche und Zustand. Dieser Ratgeber erklärt die wertbestimmenden Faktoren nach WEG und ImmoWertV.
Warum die Bewertung einer Eigentumswohnung eigenen Regeln folgt
Wer eine Eigentumswohnung bewertet, bewertet kein Gebäude im Ganzen, sondern ein juristisches Konstrukt: Sondereigentum an bestimmten Räumen verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Dieser Unterschied zur Hausbewertung hat weitreichende Konsequenzen. Während ein Hauseigentümer Sanierungsentscheidungen allein trifft, ist der Wohnungseigentümer an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden (§ 23 WEG). Der Zustand des Gemeinschaftseigentums, die finanzielle Lage der WEG und die Qualität der Hausverwaltung sind deshalb Faktoren, die den Wert einer Eigentumswohnung massgeblich beeinflussen.
Bei der Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB kommt für Eigentumswohnungen in der Praxis überwiegend das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) zum Einsatz. Der Grund: Für Wohnungen in gängigen Lagen existieren in der Regel ausreichend Vergleichstransaktionen, die die örtlichen Gutachterausschüsse in ihren Kaufpreissammlungen dokumentieren. Ergänzend können Ertragswertverfahren (bei vermieteten Wohnungen) oder Sachwertverfahren (bei fehlenden Vergleichsdaten) herangezogen werden.
Im Folgenden erläutern wir die wertbestimmenden Faktoren, die speziell bei Eigentumswohnungen relevant sind -- von der Teilungserklärung über die WEG-Rücklagen bis hin zu vermieteten Einheiten und der Geschosslage.
Die 6 wichtigsten Wertfaktoren bei Eigentumswohnungen
Diese Merkmale haben den stärksten Einfluss auf den Verkehrswert Ihrer Wohnung
Geschosslage & Ausrichtung
Die Etage zählt zu den stärksten Preisdifferenzierern bei Wohnungen. Höhere Geschosse bieten mehr Tageslicht, geringere Lärmbelastung und häufig freien Blick. Pro Stockwerk rechnen Gutachter mit einem Zuschlag von rund 1 bis 3 Prozent. Erdgeschosswohnungen verzeichnen typischerweise Abschläge von 5 bis 15 Prozent. Süd- und Westausrichtung wird wegen der Besonnung bevorzugt -- Nordlagen erfahren Abzüge.
Balkon, Terrasse & Garten
Aussenflächen steigern den Wohnungswert erheblich. Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Balkone und Loggien in der Regel zu 25 Prozent, bei überdurchschnittlicher Qualität bis zu 50 Prozent zur Wohnfläche angerechnet. Dachterrassen in begehrten Lagen können den Quadratmeterpreis deutlich über den Gebäudedurchschnitt heben. Ob ein Gartenanteil als Sondernutzungsrecht (§ 5 Abs. 4 WEG) eingetragen ist, beeinflusst dessen Wertrelevanz.
Stellplatz & Tiefgarage
In städtischen Lagen mit Parkraummangel ist ein eigener Stellplatz ein erheblicher Wertfaktor. Je nach Stadt liegt der Wert eines Tiefgaragenstellplatzes bei 15.000 bis 40.000 Euro -- in Metropolen teils darüber. Die Teilungserklärung regelt, ob der Stellplatz Sondereigentum (eigenes Grundbuchblatt) oder ein Sondernutzungsrecht darstellt. Sondereigentum an Stellplätzen ist rechtlich stärker und wird höher bewertet, da es unabhängig von der Wohnung veräussert werden kann.
Hausgeld & Nebenkosten
Das monatliche Hausgeld setzt sich aus Betriebskosten, Verwaltungskosten und der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage zusammen (§ 16 Abs. 2 WEG). Ein hohes Hausgeld drückt den erzielbaren Verkaufspreis, da es die laufende Belastung für Käufer erhöht. Gutachter unterscheiden zwischen umlagefähigen Anteilen (die ein Mieter mitträgt) und nicht umlagefähigen Kosten (Verwaltung, Rücklage) -- nur Letztere belasten den Eigentümer direkt.
Wohnfläche & Grundriss
Neben der reinen Quadratmeterzahl beeinflusst der Grundriss den Wert erheblich. Gut geschnittene Wohnungen mit wenig Verkehrsfläche, getrennter Küche und sinnvoller Raumaufteilung erzielen Aufschläge. Die Wohnfläche muss nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet sein. Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der angegebenen ab, kann dies Gewährleistungsansprüche auslösen (BGH, Urteil vom 24.03.2004, V ZR 346/02).
Aufzug & Barrierefreiheit
Ein Aufzug hat doppelte Wirkung: Er steigert den Wohnkomfort und damit den Wert oberer Etagen, verursacht gleichzeitig aber höhere Betriebskosten (Wartung, Strom, TÜV-Prüfung) über das Hausgeld. Ab dem dritten Obergeschoss ist ein Aufzug für viele Käufergruppen kaufentscheidend. Barrierefreie Zugänge nach DIN 18040-2 gewinnen angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung und erzielen Zuschläge.
Die Teilungserklärung: Rechtliches Fundament der Wohnungsbewertung
Die Teilungserklärung nach § 8 WEG ist das zentrale Rechtsdokument jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird notariell beurkundet und beim Grundbuchamt hinterlegt. Ohne Kenntnis der Teilungserklärung ist eine seriöse Bewertung einer Eigentumswohnung nicht möglich.
Die Teilungserklärung regelt verbindlich: die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum (welche Räume, Flächen und Gebäudeteile zu welcher Einheit gehören), den Miteigentumsanteil jeder Einheit (z. B. 87/1000), etwaige Sondernutzungsrechte (etwa an Garten, Keller, Stellplatz oder Dachboden) sowie den Kostenverteilungsschlüssel für Hausgeld und Instandhaltung. Auch die Stimmrechte in der Eigentümerversammlung leiten sich häufig aus der Teilungserklärung ab.
Praxistipp:
Sondernutzungsrechte (z. B. an einem Gartenanteil oder Stellplatz) sind nur dann wertrelevant, wenn sie in der Teilungserklärung eingetragen und im Grundbuch gesichert sind (§ 5 Abs. 4 WEG). Lediglich mündlich oder per Beschluss vereinbarte Nutzungsrechte sind rechtlich angreifbar und fliessen nicht in eine seriöse Wertermittlung ein. Eingetragene Sondernutzungsrechte hingegen können den Wert einer Erdgeschosswohnung um 10 bis 20 Prozent steigern.
Halten Sie die Teilungserklärung griffbereit, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten oder verkaufen möchten. Käufer, Makler und Gutachter fordern dieses Dokument stets an. Falls Ihnen kein Exemplar vorliegt, erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt eine beglaubigte Kopie -- die Kosten liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Euro.
Miteigentumsanteil (MEA): Berechnung und Werteinfluss
Der Miteigentumsanteil (MEA) bestimmt, welcher Bruchteil des Gemeinschaftseigentums -- insbesondere des Grundstücks -- einem Wohnungseigentümer zusteht. Er wird in der Teilungserklärung festgelegt und orientiert sich in der Praxis meist an der Wohnfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche aller Einheiten. Ein MEA von 87/1000 bedeutet: 8,7 Prozent des Gemeinschaftseigentums und des Grundstücks gehören zu Ihrer Einheit.
Der MEA hat doppelte Bewertungsrelevanz. Einerseits bestimmt er den Bodenwertanteil Ihrer Wohnung: Gutachter berechnen den anteiligen Grundstückswert als Produkt aus Bodenrichtwert, Grundstücksfläche und Miteigentumsanteil. Andererseits definiert er in vielen WEG den Kostenverteilungsschlüssel nach § 16 Abs. 2 WEG -- ein höherer MEA bedeutet höhere Hausgeldbeiträge.
Rechenbeispiel:
Grundstücksfläche: 800 m². Bodenrichtwert: 500 Euro/m². Grundstückswert: 400.000 Euro. Bei einem MEA von 87/1000 beträgt der rechnerische Bodenwertanteil Ihrer Wohnung 34.800 Euro. Bei einem MEA von 120/1000 wären es 48.000 Euro -- eine Differenz von über 13.000 Euro allein durch den Miteigentumsanteil. Quelle: Berechnungsmethodik nach ImmoWertV § 16 (Bodenwertermittlung).
In der Praxis weichen Miteigentumsanteile gelegentlich von der tatsächlichen Wohnflächenverteilung ab -- etwa wenn bei der ursprünglichen Aufteilung Keller- oder Gewerbeeinheiten anders gewichtet wurden. Solche Abweichungen können sich auf den Wert auswirken und sollten bei der Bewertung transparent gemacht werden.
WEG-Situation, Instandhaltungsrücklage und die WEG-Reform 2020
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 (WEMoG) nun selbst rechtsfähig (§ 9a WEG). Ihre Beschlüsse, ihre finanzielle Verfassung und die Professionalität der Hausverwaltung haben unmittelbaren Einfluss auf den Wert jeder einzelnen Einheit. Eine gut geführte WEG mit transparenter Abrechnung, angemessener Rücklage und professionellem Verwalter steigert die Attraktivität für Käufer.
Die Erhaltungsrücklage (ehemals Instandhaltungsrücklage, § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) dient als Sparfonds für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Eine angemessen dotierte Rücklage signalisiert vorausschauende Bewirtschaftung und macht teure Sonderumlagen unwahrscheinlicher. Die Peterssche Formel empfiehlt als Richtwert jährliche Rücklagen von 7,10 bis 12,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, abhängig vom Gebäudealter und der Ausstattung.
Positive Wertfaktoren in der WEG
- Angemessen gefüllte Erhaltungsrücklage ohne absehbare Sonderumlagen
- Zertifizierter Verwalter (§ 26a WEG, Pflicht seit 01.12.2023) mit transparenter Abrechnung
- Dokumentierte Instandhaltungshistorie (Dach, Fassade, Leitungen, Heizung)
- Langfristiger Instandhaltungsplan mit Kostenprognose
Warnsignale, die den Wert mindern
- Niedrige oder aufgebrauchte Erhaltungsrücklage -- Sonderumlagen drohen
- Bereits beschlossene Sonderumlagen für Dachsanierung, Heizungstausch oder Fassadendämmung
- Erkennbarer Sanierungsstau am Gemeinschaftseigentum (Rohrleitungen, Elektrik, Dach)
- Laufende Rechtsstreitigkeiten innerhalb der WEG oder häufiger Verwalterwechsel
Praxistipp: Fordern Sie vor der Bewertung oder dem Verkauf die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die aktuelle Hausgeldabrechnung und den Wirtschaftsplan an. Daraus lesen Sie ab, wie hoch die Rücklage ist, ob Sonderumlagen geplant sind und welche grösseren Instandhaltungsmassnahmen bevorstehen. Diese Informationen beeinflussen den Verkehrswert und gehören zu den Unterlagen, die seriöse Käufer stets verlangen.
Mikrolage im Gebäude: Wie die Geschosslage den Preis beeinflusst
Die Adresse definiert die Makrolage. Innerhalb des Gebäudes entscheidet die Geschosslage über Zu- und Abschläge.
Erdgeschoss (EG)
Erdgeschosswohnungen verzeichnen typischerweise Preisabschläge von 5 bis 15 Prozent. Gründe: geringere Privatsphäre, höhere Einbruchgefahr (Polizeiliche Kriminalstatistik), mehr Strassenlärm und weniger Tageslicht. Ein eingetragenes Sondernutzungsrecht an einem Gartenanteil kann diesen Abschlag teils kompensieren. Für ältere Käufer ist die stufenlose Erreichbarkeit hingegen ein Vorteil.
Mittlere Etagen (1.--3. OG)
Die mittleren Etagen bieten häufig das beste Verhältnis aus Lichtverhältnissen, Erreichbarkeit und Preis. Der Zuschlag beträgt je nach Markt und Objekt etwa 1 bis 3 Prozent pro Etage gegenüber dem Erdgeschoss. Auch ohne Aufzug bleiben diese Geschosse gut erreichbar, was den Käuferkreis breit hält.
Oberste Etage / Dachgeschoss
Penthouse- und Dachgeschosswohnungen erzielen häufig Spitzenpreise -- vorausgesetzt, Dachterrasse, Weitblick oder grosszügige Deckenhöhen sind vorhanden. Bei Dachschrägen wird die Wohnfläche nach WoFlV nur anteilig berechnet (unter 1 m Raumhöhe: 0 %, 1 bis 2 m: 50 %). In Altbauten ohne Aufzug kann die schwierige Erreichbarkeit den Preisvorteil aufheben. Auch mangelhafte Dachdämmung (sommerliche Überhitzung) mindert den Wert.
Ausrichtung & Umgebungsfaktoren
Strassenseitige Wohnungen sind lauter, hofseitige ruhiger -- dieser Unterschied schlägt sich messbar im Preis nieder. Süd- und Westbalkone werden am Markt bevorzugt. Der Blick aus den Fenstern zählt ebenfalls: Grünflächen und freie Sicht steigern den Wert, der Blick auf eine Brandwand oder Gleisanlagen mindert ihn. Gutachter berücksichtigen diese Faktoren als objektspezifische Zu- oder Abschläge nach § 8 Abs. 3 ImmoWertV.
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Die rechtliche Abgrenzung nach WEG
Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum (§ 3 WEG) und Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) ist für die Bewertung doppelt relevant. Modernisierungen am Sondereigentum kann der Eigentümer eigenständig durchführen und damit den Wohnungswert gezielt steigern. Am Gemeinschaftseigentum sind Massnahmen nur per WEG-Beschluss möglich (§ 20 WEG, seit WEMoG 2020 mit erweiterter Beschlusskompetenz). Der Zustand des Gemeinschaftseigentums beeinflusst den Gesamtwert aller Einheiten.
Sondereigentum (§ 3 WEG)
- Wohnräume (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Küche, Bad)
- Nicht tragende Innenwände und Zwischendecken
- Bodenbeläge, Innentüren, Innenseiten der Fenster
- Sanitärinstallationen ab dem Abzweig in die Einheit
- Einbauküche und fest installierte Ausstattung
Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 5 WEG)
- Tragende Wände, Geschossdecken, Dach und Fassade
- Treppenhaus, Aufzug, Eingangsbereiche, Kellerflure
- Fenster (Aussenseite), Hauseingangstür, Briefkastenanlage
- Heizungsanlage, zentrale Versorgungsleitungen bis zum Abzweig
- Grundstück, Aussenanlagen und gemeinschaftliche Stellflächen
Für die Wertermittlung folgt daraus: Renovierte Bäder, neue Böden und eine moderne Küche im Sondereigentum steigern den Wohnungswert direkt. Der Zustand des Gemeinschaftseigentums -- Dach, Fassade, Leitungen, Heizung -- beeinflusst den Gesamtwert des Gebäudes und damit den erzielbaren Preis jeder einzelnen Einheit. Ein saniertes Gebäude mit aktueller Technik wird höher bewertet als eines mit Sanierungsstau, selbst wenn die einzelne Wohnung innen hochwertig ausgestattet ist.
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Wohnung bewertenWohnungsbewertung: Systematisch in vier Schritten
So ermitteln Sie den Verkehrswert Ihrer Eigentumswohnung fundiert und nachvollziehbar
Unterlagen und Objektdaten zusammenstellen
Benötigt werden: Wohnfläche (nach WoFlV), Zimmeranzahl, Etage, Baujahr des Gebäudes, Ausstattungsstandard und Zustand des Sondereigentums. Darüber hinaus: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, aktuelle Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und Energieausweis (Pflicht nach § 80 GEG). Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Bewertung.
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WEG-Situation und Gebäudezustand bewerten
Prüfen Sie anhand der Eigentümerversammlungsprotokolle und der Hausgeldabrechnung: Wie hoch ist die Erhaltungsrücklage? Sind Sonderumlagen beschlossen oder absehbar? Welche Instandhaltungsmassnahmen stehen an (Dach, Heizung, Leitungen)? Ein Sanierungsstau am Gemeinschaftseigentum mindert den Wert aller Einheiten -- unabhängig vom Zustand des Sondereigentums.
Vergleichswohnungen und Marktumfeld analysieren
Recherchieren Sie aktuelle Angebote und -- soweit verfügbar -- Transaktionspreise vergleichbarer Wohnungen. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen in ihren Grundstücksmarktberichten Vergleichsfaktoren für Eigentumswohnungen nach Baujahrsklassen, Wohnlagen und Ausstattungsstandards. Beachten Sie: Angebotspreise in Immobilienportalen liegen erfahrungsgemäss 5 bis 15 Prozent über den tatsächlich erzielten Kaufpreisen.
Rechtlicher Hinweis: Die Online-Bewertung von ImmoWertSofort liefert eine unverbindliche Marktpreiseinschätzung auf Basis statistischer Vergleichsdaten. Sie stellt kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB dar und ersetzt nicht die Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen. Für gerichtliche Verfahren, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder Finanzamtsangelegenheiten empfehlen wir die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v.) gemäss § 36 GewO.
Häufige Fragen zur Wohnungsbewertung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Verkehrswert von Eigentumswohnungen
Sondereigentum umfasst gemaess § 3 WEG die Raeume Ihrer Wohnung einschliesslich nicht tragender Innenwaende, Bodenbelaege, Innentüren und sanitaerer Installationen innerhalb der Wohnung. Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) gehoert allen Eigentuemern anteilig und umfasst tragende Waende, das Dach, die Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlage und Versorgungsleitungen bis zum Abzweig in die einzelne Einheit. Fuer die Bewertung ist diese Abgrenzung zentral: Am Sondereigentum koennen Sie eigenstaendig Modernisierungen vornehmen, die den Wert steigern. Beim Gemeinschaftseigentum sind Sie von den Beschluessen der Eigentuemerversammlung abhaengig (§ 20 WEG).
Ein ueberdurchschnittlich hohes Hausgeld kann den Marktwert druecken, weil es die laufenden Kosten fuer Kaeufer erhoeht und die Nettomietrendite bei Kapitalanlegern senkt. Entscheidend ist jedoch die Zusammensetzung: Ein hoeher Ansatz fuer die Instandhaltungsruecklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) ist ein positives Signal, da er kuenftige Sonderumlagen unwahrscheinlicher macht. Uebliche Hausgeldhoehen liegen je nach Baujahr, Ausstattung und Region zwischen 2,50 und 5,00 Euro pro Quadratmeter monatlich. Gebaeude mit Aufzug, Tiefgarage oder aufwaendiger Gartenanlage liegen haeufig darueber. Gutachter differenzieren zwischen umlagefaehigen Betriebskosten (die der Mieter traegt) und nicht umlagefaehigen Anteilen (Verwaltung, Ruecklage), die ausschliesslich den Eigentuemer belasten.
Die Teilungserklaerung (§ 8 WEG) ist das Grunddokument jeder Wohnungseigentuemergemeinschaft. Sie definiert verbindlich die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Hoehe des Miteigentumsanteils (MEA), etwaige Sondernutzungsrechte (z. B. Garten, Stellplatz) und den Kostenverteilungsschluessel. Fuer Gutachter und Kaeufer ist sie Pflichtlektuere, da sie Rechte und Pflichten festlegt, die unmittelbar wertrelevant sind. Aenderungen der Teilungserklaerung erfordern die Zustimmung aller betroffenen Eigentuemer und eine Eintragung im Grundbuch -- was in der Praxis selten geschieht.
Hoehere Etagen erzielen in der Regel hoehere Quadratmeterpreise -- typischerweise 1 bis 3 Prozent Aufschlag pro Stockwerk gegenueber dem Erdgeschoss. Der Grund: mehr Tageslicht, weniger Strassenlärm, bessere Aussicht. Dachgeschosswohnungen mit Terrasse oder Weitblick koennen Spitzenpreise erreichen. Erdgeschosswohnungen verzeichnen haeufig einen Abschlag von 5 bis 15 Prozent, der sich durch ein Sondernutzungsrecht an einem Gartenanteil teils kompensieren laesst. In Altbauten ohne Aufzug kehrt sich die Praemie ab dem vierten oder fuenften OG um, weil die fehlende Barrierefreiheit den Kaeuferkreis einschraenkt. Die Wohnflaechenverordnung (WoFlV) regelt, welche Flaechen bei Dachschraegen anteilig angerechnet werden.
Seit dem Gebaeudeenergiegesetz (GEG) 2024 ist ein gueltiger Energieausweis bei Verkauf und Vermietung Pflicht (§ 80 GEG). Der Energieeffizienzwert beeinflusst den Marktwert zunehmend: Wohnungen in Gebaeuden mit schlechter Energieklasse (F bis H) verzeichnen nach Analysen des Immobilienverbands IVD deutliche Preisabschlaege gegenueber energetisch sanierten Objekten. Fuer Eigentumswohnungen gilt die Besonderheit, dass die energetische Sanierung (Fassade, Dach, Heizung) Gemeinschaftseigentum betrifft und nur per WEG-Beschluss moeglich ist. Einzelne Eigentuemer koennen lediglich Fenster (soweit als Sondereigentum definiert) oder die Wohnungsinnendaemmung eigenstaendig verbessern.
Eine datenbasierte Online-Bewertung mit detailliertem PDF-Report erhalten Sie bei ImmoWertSofort ab 9,90 Euro. Ein Kurzgutachten durch einen zertifizierten Sachverstaendigen kostet in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro. Ein vollstaendiges Verkehrswertgutachten gemaess § 194 BauGB schlaegt je nach Objektkomplexitaet und Immobilienwert mit 1.500 bis 3.000 Euro zu Buche -- die Verguetung orientiert sich am JVEG (Justizvergütungs- und Entschaedigungsgesetz). Fuer eine erste Markteinschaetzung reicht eine Online-Bewertung aus. Fuer rechtlich verbindliche Anlaesse wie Erbschaft, Scheidung oder Finanzamtsverfahren ist ein Gutachten eines oeffentlich bestellten und vereidigten Sachverstaendigen empfehlenswert.
Vermietete Eigentumswohnungen werden in der Regel mit einem Abschlag von 10 bis 30 Prozent gegenueber vergleichbaren leerstehenden Wohnungen gehandelt. Der Grund: Kaeufer, die selbst einziehen wollen, muessen die Kuendigungsfristen des Mietrechts (§ 573 BGB, Eigenbedarfskuendigung) einhalten -- bei laengeren Mietverhaeltnissen bis zu neun Monate. Kapitalanleger kalkulieren ueber die Mietrendite und bewerten anhand des Ertragswertverfahrens. Eine unter dem Marktniveau liegende Bestandsmiete drueckt den Ertragswert zusaetzlich. Umgekehrt kann eine gut vermietete Wohnung mit zuverlaessigen Mietern fuer Anleger attraktiv sein.
Weiterführende Ratgeber und Informationen
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Verantwortlich / Autor: Andreas Wehrmann