RatgeberAktuell: GEG-Fristen 2026

Energieausweis & Immobilienwert: Was die Effizienzklasse für Ihren Verkaufspreis bedeutet

Immobilien mit schlechter Energieeffizienz erzielen laut einer ImmoScout24-Angebotsanalyse (2025) 10 bis 30 % niedrigere Preise. Mit dem GEG, der kommunalen Wärmeplanung und der EU-Gebäuderichtlinie 2026 verschärft sich die Lage für unsanierte Gebäude weiter. Dieser Ratgeber zeigt, was das für Ihren Immobilienwert bedeutet – und welche Optionen Sie haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Preisabschlag bis 30 %: Immobilien mit Energieeffizienzklasse G oder H erzielen deutlich niedrigere Verkaufspreise als vergleichbare Objekte mit Klasse A oder B.
  • Gesetzliche Pflicht: Der Energieausweis ist nach § 80 GEG bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung Pflicht. Verstöße kosten bis zu 10.000 €.
  • Frist 30.06.2026: Großstädte müssen bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Danach greift die 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen.
  • EU-Sanierungspflicht: Die EPBD (EU/2024/1275) verlangt bis 2030 eine Senkung des Primärenergieverbrauchs um 16 %. Umsetzungsfrist: Mai 2026.
  • Förderung nutzen: KfW und BAFA fördern energetische Sanierungen mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Das kann die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung vor dem Verkauf deutlich verbessern.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ordnet die Immobilie auf einer Skala von A+ (sehr effizient, unter 30 kWh/m²a) bis H (sehr ineffizient, über 250 kWh/m²a) ein. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 79–88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Für die Immobilienbewertung ist der Energieausweis zu einem der wichtigsten Wertfaktoren geworden. Laut dem Dr. Klein Trendindikator Immobilienpreise (Q4 2025) kalkulieren Käufer die erwarteten Energiekosten und mögliche Sanierungspflichten direkt in ihr Kaufpreisangebot ein. Seit den Energiepreissteigerungen ab 2022 und dem Inkrafttreten des GEG achten Käufer verstärkt auf die Effizienzklasse.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

MerkmalVerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächlicher Verbrauch der letzten 3 JahreBerechneter Bedarf anhand Gebäudehülle & Technik
AussagekraftAbhängig vom NutzerverhaltenObjektiv, nutzerunabhängig
Kosten50–100 €300–500 €
Pflicht fürGebäude mit ≥ 5 WE, Bauantrag nach 1.11.1977Gebäude mit < 5 WE, Bauantrag vor 1.11.1977 (wenn nicht WSchV 1977)
BewertungsrelevanzEingeschränkt (Leerstand verfälscht)Hoch (objektive Gebäudequalität)

Für die Immobilienbewertung ist der Bedarfsausweis aussagekräftiger, da er unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner die energetische Qualität des Gebäudes beschreibt. Wenn Sie vor einem Verkauf stehen, empfehlen wir, einen aktuellen Bedarfsausweis erstellen zu lassen.

Energieeffizienzklassen und ihre Auswirkung auf den Preis

Wie sich die Effizienzklasse auf den Verkaufspreis auswirkt – basierend auf aktuellen Marktdaten

KlassekWh/m²aTypische GebäudePreiseffektMarktbewertung
A+< 30Passivhaus, KfW-40-Neubau+5 bis +15 %Premium, zukunftssicher
A30–50Neubau nach GEG 2024+3 bis +10 %Sehr gute Vermarktbarkeit
B50–75KfW-55-Neubau, gut saniert+1 bis +5 %Gute Nachfrage
C75–100Neubau 2000er, teilsaniertReferenzwertMarktüblich
D100–130Neubau 1990er, leicht saniert−3 bis −8 %Leichter Abschlag
E130–160Durchschnitt Bestand (1960–80er)−5 bis −15 %Verhandlungsspielraum für Käufer
F160–200Unsanierter Altbau, Ölheizung−10 bis −20 %Sanierungskosten werden eingepreist
G200–250Stark sanierungsbedürftig−15 bis −25 %Deutlicher Preisdruck
H> 250Energetisch schlechteste Kategorie−20 bis −30 %Oft nur Grundstückswert + Abschlag

Hinweis zur Datengrundlage: Die Preiseffekte basieren auf dem Dr. Klein Trendindikator (Q4 2025), Sprengnetter Wohnimmobilienpreise (Januar 2026) und ImmoScout24-Angebotsanalysen (2025). Die tatsächliche Auswirkung variiert je nach Lage, Nachfragesituation und individuellem Objekt. In Regionen mit hohem Nachfrageüberhang (z. B. München, Frankfurt) können die Abschläge geringer ausfallen.

GEG 2024 und die Fristen für Eigentümer

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Die Novelle von 2024 hat insbesondere die Heizungsregeln verschärft und einen verbindlichen Zeitplan eingeführt.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Ab sofort: Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre

Müssen nach § 72 GEG außer Betrieb genommen werden. Ausnahme: Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

30. Juni 2026: Kommunale Wärmeplanung Großstädte

Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung vorlegen. Danach gilt die 65-%-Erneuerbare-Pflicht bei Heizungstausch in diesen Gebieten.

30. Juni 2028: Kommunale Wärmeplanung alle Kommunen

Auch kleinere Gemeinden müssen dann ihre Wärmeplanung vorgelegt haben. Spätestens dann greift die 65-%-Pflicht flächendeckend.

Mai 2026: Umsetzungsfrist EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Deutschland muss die überarbeitete EU-Richtlinie (EU/2024/1275) in nationales Recht umsetzen. Ziel: 16 % weniger Primärenergie bei Wohngebäuden bis 2030, 20–22 % bis 2035.

Was bedeutet das für den Immobilienwert?

Die Fristen schaffen einen Zwei-Klassen-Markt. Der vdp-Immobilienpreisindex (Q4 2025) zeigt zwar einen Gesamtmarktanstieg von 4,0 % gegenüber dem Vorjahr – dieser Anstieg verteilt sich aber ungleich: Energieeffiziente Immobilien (Klasse A bis C) profitieren überproportional, während energetisch schlechte Gebäude (Klasse F bis H) unter Druck stehen. Laut einer Immowelt-Analyse (2025) weisen 36 % aller zum Verkauf stehenden Immobilien die schlechtesten Effizienzklassen F bis H auf – ein erheblicher Marktanteil, bei dem Käufer die absehbaren Sanierungskosten direkt in ihre Preisverhandlung einbeziehen.

Für Eigentümer heißt das: Je länger Sie mit der Sanierung warten, desto höher wird der erwartete Preisabschlag – denn die Fristen rücken näher und die Käufer wissen das. Eine frühzeitige Sanierung oder ein Verkauf zum richtigen Zeitpunkt kann finanziell sinnvoller sein als Abwarten.

Sanieren oder verkaufen? Die Entscheidungshilfe

Welche Maßnahmen sich lohnen – und wann ein Verkauf sinnvoller ist

Fassadendämmung (WDVS)

Kosten: 160–200 €/m² für WDVS, bei ca. 150 m² Fassadenfläche ca. 19.000–30.000 € (co2online). Verbesserung um 1–3 Effizienzklassen möglich.

BAFA-Förderung: 15 % + 5 % iSFP-Bonus = bis 20 % der förderfähigen Kosten

Heizungstausch (Wärmepumpe)

Luft-Wasser-Wärmepumpe: ca. 22.500 €, Erdwärme: ca. 28.500 € (co2online). Erfüllt die 65-%-Erneuerbare-Pflicht direkt.

KfW 458: 30 % Grund + 20 % Klimabonus + 5 % Effizienzbonus = bis 70 %

Fenster & Dach

Fenster (Kunststoff, 3-fach, 12 Stück): ca. 9.000 € (energieheld). Dachdämmung (Zwischensparren, 100 m²): ca. 7.000–12.000 € (co2online).

BAFA-Förderung: 15 % + 5 % iSFP-Bonus = bis 20 % der förderfähigen Kosten

Wann lohnt sich was?

AusgangslageEmpfehlungBegründung
Klasse A–C, Verkauf geplantDirekt verkaufenGute Ausgangslage, Sanierung bringt wenig Zusatzwert
Klasse D–E, Verkauf geplantEinzelmaßnahmen prüfenHeizungstausch kann sich lohnen, wenn Förderung verfügbar
Klasse F–H, Verkauf geplantSanieren oder Preis anpassenOhne Sanierung: 15–30 % Abschlag, Käufer kalkulieren Kosten ein
Selbstnutzung, langfristigSchrittweise sanierenFörderung maximieren, Wertverlust vermeiden, Komfort steigern
Kapitalanlage / VermietungSanieren, Miete anpassenBis zu 8 % der Modernisierungskosten p.a. umlegbar (§ 559 BGB)

So ermitteln Sie den Energieeinfluss auf Ihren Immobilienwert

Drei Schritte, um fundiert zu entscheiden, ob eine Sanierung vor dem Verkauf wirtschaftlich ist:

1

Aktuellen Immobilienwert ermitteln

Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten – idealerweise mit einem Tool, das Lage, Baujahr, Fläche und Ausstattung berücksichtigt. Bei ImmoWertSofort erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung in 5 Minuten, mit der Sie den aktuellen Marktwert kennen.

2

Sanierungskosten ermitteln

Holen Sie Angebote für die relevanten Maßnahmen ein (Dämmung, Heizung, Fenster). Prüfen Sie die verfügbaren Förderungen über die BEG-Förderdatenbank (KfW/BAFA). Die Netto-Sanierungskosten nach Förderung sind Ihre tatsächliche Investition.

3

Wertzuwachs gegen Kosten abwägen

Vergleichen Sie den erwarteten Preisabschlag (ohne Sanierung) mit den Netto-Sanierungskosten. Wenn die Sanierung z. B. 30.000 € kostet, der erwartete Preisabschlag aber 50.000 € beträgt, lohnt sich die Investition finanziell.

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Quellen und rechtliche Grundlagen

GEG – Gebäudeenergiegesetz: Insbesondere §§ 79–88 (Energieausweis), § 72 (Austauschpflicht alte Heizungen), § 71 (65-%-Erneuerbare-Pflicht). Volltext: gesetze-im-internet.de/geg

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD Recast): Richtlinie EU/2024/1275, verabschiedet am 12. März 2024. Umsetzungsfrist: 29. Mai 2026. Ziel: Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2050. EU-Kommission: EPBD

KfW-Heizungsförderung (Programm 458): 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 5 % Effizienzbonus + 30 % Einkommensbonus, gedeckelt auf 70 %. Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (EFH). kfw.de/458

BAFA – Gebäudehülle (BEG EM): 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = 20 %. Förderfähige Kosten: bis 60.000 €/WE mit individuellem Sanierungsfahrplan. bafa.de

Sanierungskosten: WDVS 160–200 €/m², Dachdämmung 70–200 €/m², Wärmepumpe (Luft-Wasser) ca. 22.500 €. Quelle: co2online.de

Verbraucherzentrale: Informationen zu Energieausweis, energetischer Sanierung und Förderung. verbraucherzentrale.de

Häufige Fragen zu Energieausweis & Immobilienwert

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energieeffizienz und Wertermittlung

Immobilien mit Energieeffizienzklasse G oder H erzielen laut Angebotsanalysen von ImmoScout24 (2025) und dem Dr. Klein Trendindikator (Q4 2025) 10 bis 30 Prozent niedrigere Verkaufspreise als vergleichbare Objekte mit Klasse A oder B. Der genaue Abschlag hängt von Lage, Baujahr und den konkreten Sanierungskosten ab. In angespannten Märkten wie München oder Hamburg kann der Abschlag geringer ausfallen, weil die Nachfrage auch unsanierte Objekte stützt.

Ja. Nach § 80 GEG muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen Kennwerte angegeben werden (§ 87 GEG). Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GEG).

Ein Verbrauchsausweis kostet zwischen 50 und 100 Euro, ein Bedarfsausweis zwischen 300 und 500 Euro. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen, ist der Bedarfsausweis nach § 80 Abs. 4 GEG verpflichtend.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist damit vom Nutzerverhalten abhängig. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für die Immobilienbewertung ist der Bedarfsausweis aussagekräftiger, da er objektive, nutzerunabhängige Kennwerte liefert.

Das hängt vom Verhältnis zwischen Sanierungskosten und Wertsteigerung ab. Laut co2online kostet eine Fassadendämmung (WDVS) ca. 19.000 bis 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, ein Heizungstausch auf Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 22.500 Euro. Nutzen Sie die BEG-Förderung: BAFA zahlt bis zu 20 Prozent für Dämmung (15 Prozent Grund + 5 Prozent iSFP-Bonus), KfW bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch (Programm 458). Ermitteln Sie zunächst Ihren aktuellen Immobilienwert, um die Wirtschaftlichkeit zu berechnen.

Der Energieausweis verwendet die Klassen A+ (unter 30 kWh/m²a) bis H (über 250 kWh/m²a). Neubauten nach aktuellem GEG erreichen in der Regel A+ oder A. Der deutsche Wohngebäudebestand hat im Durchschnitt die Effizienzklasse E (ca. 160 kWh/m²a). Gebäude mit Klasse F, G oder H gelten als energetisch sanierungsbedürftig und sind von der EU-Gebäuderichtlinie vorrangig betroffen.

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EU/2024/1275) verpflichtet Deutschland, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Mindestens 55 Prozent der Einsparung muss durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude erreicht werden. Die nationale Umsetzung muss bis Mai 2026 erfolgen.

Nach § 72 GEG müssen Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind davon ausgenommen. Ab 2024 gilt für Neubauten in Neubaugebieten die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht. Für Bestandsgebäude greift diese Pflicht, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt – für Großstädte (über 100.000 Einwohner) spätestens am 30. Juni 2026.

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Verantwortlich / Autor: Andreas Wehrmann · Aktualisiert: 11.03.2026