Marktdaten basierend auf 1 Postleitzahlen im Stadtgebiet. Durchschnittliche Mietpreise: 13 €/m², Kaufpreise: 5.900 €/m².
Wohnungsmiete
12,4 €/m²
12,2 €/m² - 16,2 €/m²
Hausmiete
13,5 €/m²
13,2 €/m² - 18,4 €/m²
Wohnungskauf
5.550 €/m²
5.300 €/m² - 8.200 €/m²
Hauskauf
6.250 €/m²
5.900 €/m² - 7.800 €/m²
Hinweis: Die angezeigten Preise basieren auf aktuellen Marktdaten und stellen Durchschnittswerte dar. Für eine präzise Bewertung Ihrer spezifischen Immobilie nutzen Sie unser Bewertungstool.
Präzise Bewertung für Ihre Immobilie in Sipplingen
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Kompakter Seeort am Überlinger See mit Haltepunkt an der Bodenseegürtelbahn; steile Hanglagen und Schutzgebiete prägen Bebauung, Genehmigungen und Wertermittlung.
Lage & Struktur
Sipplingen liegt am nördlichen Ufer des Bodensees (Überlinger See) und verfügt mit dem „Bahnhof Sipplingen“ über einen Haltepunkt der regionalen Schienenverkehre. Fahrpläne und Betriebshinweise werden zentral über die DB-Infrastruktur bereitgestellt. Der Haltepunkt verbindet den Ort mit der Schiene entlang des nördlichen Seeufers; für Alltagsmobilität und Pendelstrecken ist er der zentrale Anschluss. Topografisch prägen Hanglagen oberhalb des Ufers viele Straßenzüge; dies wirkt sich auf Erschließung und Baukörperausbildung aus.
Kauf- vs. Mietmarkt – worauf achten?
Bestandstypen reichen vom dörflichen Kern mit teils älteren Wohnhäusern bis zu Nachverdichtungen im Rahmen rechtskräftiger Bebauungspläne. Vor Erwerb sind Baufenster, Abstandsflächen, Gestaltungsvorgaben und Erschließung nach dem einschlägigen Bebauungsplan zu prüfen; die Gemeinde stellt hierfür eine Übersicht mit Satzungen und Festsetzungen bereit. Energetische Sanierungen sollten auf Denkmalschutz- oder Gestaltungshinweise im Planwerk abgestimmt werden. Hanglagen erfordern besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich Erschließung, Entwässerung und Standsicherheit; für konkrete Anforderungen gilt das jeweilige Planrecht der Gemeinde. Zusätzlich zu Planrecht und Gestaltung lohnt der Blick in Grundbuch (Dienstbarkeiten), Energieausweis, Entwässerungskonzept und ggf. statische Nachweise bei Bestandsobjekten. Bei älteren Gebäuden sind Wärmebrücken, Feuchteschutz und Zugänglichkeit zu prüfen; bei Neubauflächen geben Festsetzungen zu Dachformen, Höhen und Stellplätzen den Rahmen vor. In Hanglagen sollten Baugrubenverbauten, Oberflächenwasserführung und Zufahrtswinkel früh mit Fachplanenden geklärt werden.
Bewertung in Sipplingen
Für Eigenheime und Eigentumswohnungen bietet sich regelmäßig das Vergleichs- oder Sachwertverfahren an; bei vermieteten Objekten kommt das Ertragswertverfahren in Betracht. Lokal relevant sind Steiluferlagen sowie naturschutzrechtliche Bindungen: Das „Naturschutzgebiet Sipplinger Dreieck“ ist per Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesen; Nutzungsbeschränkungen und Schutzziele können angrenzende Grundstücke mittelbar beeinflussen. Bei Wertermittlungen sollten diese Rahmenbedingungen geprüft und in Lage- und Nutzbarkeitseinschätzungen nachvollziehbar berücksichtigt werden. Im Vergleichswertverfahren sind lagebedingte Vor- und Nachteile (z. B. Aussicht, Besonnung, Zugänglichkeit) nachvollziehbar zu justieren. Im Sachwert sind mögliche Mehrkosten aus Hanglage und Gründung zu berücksichtigen; im Ertragswert können Nutzungseinschränkungen durch Schutzregime oder Planrecht die marktüblichen Ansätze beeinflussen. Dokumentierte Plan- und Schutzlagen vermeiden Bewertungsrisiken.
Mikrolage prüfen
1) Nähe zu ausgewiesenen Schutzräumen: Randlagen am NSG „Sipplinger Dreieck“ erfordern Prüfung von Wegeführung, Pflege- und Nutzungsregeln laut Verordnung.
2) Schienenanschluss: Erreichbarkeit und Takt über den Haltepunkt „Sipplingen“ einplanen (Pendel- und Schulwege).
3) Planrecht: Für Bau-, Umbau- oder Nutzungsänderungen frühzeitig in die Unterlagen der Verwaltungsgemeinschaft (Flächennutzungsplan/FNP) schauen.
4) Alltagswege: Gehminuten und Barrierefreiheit zum Bahnhof und zu Bushaltestellen erfassen.
5) Sicht- und Lärmsituation: In Hanglagen variieren Sichtachsen und Abschirmungen stark; Besichtigungen zu verschiedenen Tageszeiten einplanen.
Häufige Fragen zu Sipplingen
Welche Unterlagen sollte ich vor einem Kauf in Sipplingen prüfen?
Bebauungsplan/Satzung, Lageplan/Flurkarte, Auskunft zu Erschließung und Leitungen, ggf. Denkmalschutz- oder Gestaltungsvorgaben sowie Hinweise zu Natur- und Landschaftsschutz. Für den Anschluss an den ÖPNV die konkreten Halte- und Fahrplaninfos des Bahnhofs abrufen.
Wie berücksichtige ich die Hanglage in der Wertermittlung?
Hangneigung beeinflusst Erschließungsaufwand, Außenanlagen und eventuelle Standsicherungsmaßnahmen. Im Sachwert/Ertragswert werden entsprechende Herstellungs- oder Bewirtschaftungskosten sowie Lageeinflüsse transparent angesetzt; Planrecht und Schutzgebiete sind zu beachten.
Wo finde ich verbindliche Informationen zu künftiger Nutzung?
Im rechtskräftigen Bebauungsplan bzw. übergeordnet im Flächennutzungsplan der VG Überlingen–Owingen–Sipplingen; zusätzlich sind Schutzgebietsverordnungen zu prüfen.