Für Ein- und Zweifamilienhäuser bietet sich häufig das Sachwertverfahren an; bei Eigentumswohnungen in zentralen Lagen kann das Vergleichswertverfahren sinnvoll sein, sofern belastbare Vergleichsfälle verfügbar sind. Renditeobjekte (z. B. kleinere Mehrfamilienhäuser) werden üblicherweise im Ertragswertverfahren analysiert, wobei Leerstandsrisiken, Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsrückstau objektindividuell zu prüfen sind. In Hersbruck ist die Lageunterscheidung fein: Altstadt, Pegnitznähe und die genannten Stadtteile weisen unterschiedliche städtebauliche Strukturen auf – daher Objektdaten (Baujahr, Modernisierungen, rechtliche Bindungen) und Mikrostandortmerkmale stets einzelfallbezogen verifizieren. Prüfen Sie insbesondere Abweichungen zwischen baulichem und rechtlichem Zustand (Nutzungsänderungen, Genehmigungslage). Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Rücklagenstand kritisch lesen. Für Einfamilienhäuser lohnt eine getrennte Betrachtung von Gebäude- und Bodenwert, da Bodenrichtwerte die Mikrolage nur grob abbilden. Bei Objekten nahe der Bahntrassen sind Schallschutz, Fensterqualitäten und Grundrisse ein preisbildender Faktor; entsprechende Beobachtungen vor Ort dokumentieren.