Für Wohnhäuser im Ort sind meist Vergleichs- und Sachwertverfahren geeignet; bei vermieteten Objekten kann ergänzend das Ertragswertverfahren sinnvoll sein. Die kleinteilige Struktur der Ortsteile (u. a. Speikern, Rollhofen, Kersbach) fordert lagegenaue Ableitungen: Straßenbild, Bauweise, Modernisierungsstand und planungsrechtliche Bindungen (Bebauungsplan/Innenbereich nach § 34 BauGB) sollten objektbezogen herangezogen werden. Für Randlagen mit Nähe zur Bahntrasse empfiehlt sich eine Betrachtung von Schall- und Erschütterungseinflüssen im Rahmen der Wertermittlung. Ebenso relevant sind Erschließung (Gehwege, Beleuchtung), Stellplatzsituation am Grundstück, die Qualität privater Außenräume sowie der Erhaltungszustand ortsbildprägender Elemente wie Einfriedungen oder Natursteinmauern. Bei neueren Quartieren ist die Übereinstimmung mit den textlichen Festsetzungen zu Nebengebäuden, Dachaufbauten und Gründurchgriffsflächen zu prüfen.