Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist das Vergleichs- oder Sachwertverfahren gängig; bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Objekten steht meist das Ertragswertverfahren im Vordergrund. In der Bewertung sind lageprägende Faktoren wie Nähe zu Grün- und Freiräumen, Topografie (Tal-/Hanglage) und baurechtliche Bindungen zu berücksichtigen. Gerade in naturnahen Lagen wie am Rand des Schönbuchs können Erschließungsqualität, Sichtbeziehungen, Lärmeinträge entlang von Verkehrsachsen und der Freiraumbezug (z. B. Wegebeziehungen zu Ufer- und Waldbereichen) objektspezifische Anpassungen erforderlich machen. Die Ableitung marktgerechter Parameter sollte stets durch Ortsbegehung, Aktenlage (Satzungen/Pläne) und dokumentierte Objektmerkmale abgesichert werden. Für belastbare Ergebnisse sollten Bauunterlagen, Protokolle zu Wartung und Sanierung sowie eine aktuelle Fotodokumentation herangezogen werden; zusätzlich empfiehlt sich die Einsicht ins Ortsrecht der Gemeinde, um planungsrechtliche Rahmenbedingungen transparent zu berücksichtigen.