Für Ein- und Zweifamilienhäuser eignet sich meist das Vergleichs- oder Sachwertverfahren; bei vermieteten Objekten ist das Ertragswertverfahren mit realistischen Bewirtschaftungs-ansätzen sinnvoll. Die Stadt ist kleinteilig strukturiert, weshalb Vergleichswerte eng nach Ortsteil, Straßenlage, Bebauungsplan-Festsetzungen und Modernisierungsgrad gewichtet werden sollten. Planungsrecht (z. B. Baugrenzen, GRZ/GFZ, gestalterische Festsetzungen) und tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten sind in die Wertableitung einzubeziehen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Lagebeurteilung entlang von Erreichbarkeit (RB/Bus), Durchgrünung, Erschließung und Immissionssituation, jeweils bezogen auf das konkrete Umfeld. Ergänzend kann eine Restnutzungsdauer-Beurteilung auf Basis von Baualter, Sanierungsstand und baulicher Qualität sinnvoll sein; dokumentieren Sie Annahmen transparent und nachvollziehbar. Für abweichende Nutzungen (Gewerbe, Mischnutzung) ist die Ertragsfähigkeit mit vorsichtigen Ansatzpunkten und Marktmieteindikation zu begründen, jeweils mit Bezug auf die konkrete Lage im Stadtgebiet.