Bei Einfamilienhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern ist der Vergleichs- oder Sachwertansatz üblich; bei vermieteten Objekten kann der Ertragswert ergänzend sinnvoll sein. Die kleinteilige Struktur der Ortsteile und die Lageunterschiede zwischen Tal- und Hochflächen erfordern eine saubere Mikrolagenabgrenzung. Bei Grundstücken nahe ausgewiesener Schutzräume (z. B. Schlichemtal) sind planungsrechtliche Rahmenbedingungen, Bebauungspläne und eventuelle Satzungen der Gemeinde zu berücksichtigen. Belastbare Unterlagen (Lageplan, Grundbuchauszug, Baulasten, Bestandspläne) sind für eine belastbare Wertermittlung essenziell. Bei Vergleichswerten empfiehlt sich die Trennung nach Ortsteilen und topografischer Lage (Tal, Hang, Hochfläche). Für Neubaugrundstücke sind planungsrechtliche Festsetzungen (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise) zu prüfen; bei Bestandsobjekten sind Modernisierungen mit Baujahr und Ausführung zu dokumentieren. Fotodokumentation, Grundrissmaße und eine Begehung mit Bau- oder Sachverständigen erhöhen die Aussagekraft jeder Bewertung.