Für selbst genutzte Einfamilienhäuser ist meist das Vergleichs- bzw. Sachwertverfahren geeignet; bei vermieteten Objekten kann das Ertragswertverfahren maßgeblich sein. Die kleinteilige Siedlungsstruktur macht eine mikrolagenbezogene Ableitung von Liegenschaftszinssätzen, Bodenwertanteilen und Ansatz von Modernisierungen erforderlich. Wesentlich ist die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit (Bauantragshistorie, örtliche Satzungen/Bebauungspläne), der baulichen Qualität (Statik, Feuchteschutz, Haustechnik) und der rechtlichen Rahmenbedingungen (Dienstbarkeiten, Wegerechte). Aussagen zur Datenlage sollten nur objektspezifisch und nach Aktenlage getroffen werden.