Bestandsimmobilien bestehen vor allem aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie landtypischer Eifelbebauung. Bei Bestandskäufen sind energetischer Zustand (Dach, Fenster, Dämmung, Heiztechnik) und mögliche Sanierungspflichten nach Gebäudeenergiegesetz zu prüfen. In Hang- und Tallagen empfiehlt sich eine Überprüfung von Oberflächenwasser-Abfluss und Entwässerung rund ums Gebäude; zusätzlich sollten Erschließungssituation, Stellplätze und Zufahrten bewertet werden. Für Neubauvorhaben sind örtliche Bauleitpläne, textliche Festsetzungen und Gestaltungsvorgaben maßgeblich; diese werden von der Gemeinde bzw. der Verbandsgemeinde bereitgestellt. Gutachterisch sinnvoll ist, Lagequalitäten innerhalb des Ortes (Randlage vs. Ortskern, Immissionen an Durchfahrtsstraßen) objektbezogen zu gewichten, statt pauschale Zuschläge anzusetzen.