Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach Objektart und Nutzung: Vergleichswertverfahren für typische Wohnimmobilien, Ertragswertverfahren bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Objekten, Sachwertverfahren bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Kleinteilige Ortsteilstrukturen (Bietingen, Ebringen, Randegg) können Erreichbarkeit, Umfeldnutzung und Nachfrageprofile unterscheiden; daher Ortsteil-spezifische Rahmen (Bauleitplanung, Gestaltungsvorgaben, Erhaltungsaspekte) gesondert würdigen. Für die Plausibilisierung sind neben Bodenwert und Restnutzungsdauer auch bauliche Risiken (Feuchte, Statik, Brandschutz) und dokumentierte Modernisierungen transparent zu berücksichtigen.