Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist das Vergleichs- oder Sachwertverfahren gängig; bei vermieteten Mehrfamilienhäusern kommt das Ertragswertverfahren zum Tragen. Die kleinteilige Struktur mit historischer Bausubstanz im Zentrum und ergänzenden Baugebieten am Rand spricht für eine sorgfältige Objektaufnahme: Bausubstanz, Modernisierungen, Grundriss und Außenanlagen sollten vor Ort verifiziert werden. Bei Grundstücken ist das Planungsrecht einschlägig (Bebauungsplan, örtliche Bauvorschriften); bei Bestandsgebäuden sind Baujahrestypik und eventuelle Denkmalschutzaspekte zu prüfen. Zusätzliche Umfeldfaktoren (Freiflächen, Hanglage, Erschließung) sind in der individuellen Bewertung angemessen zu berücksichtigen.