Für Ein- und Zweifamilienhäuser dominiert der Vergleichs- und Sachwert; bei vermieteten Objekten kann der Ertragswert ergänzend sinnvoll sein. Die kleinteilige Ortsteilstruktur fordert genaue Lagezuordnung (Straßenzug, Höhenlage, Nähe zu Wald), da Ausstattungs- und Nutzungsqualitäten zwischen Kernort und Ortsteilen variieren können. Bei Kur- und Tourismusnutzung sind genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Zweckentfremdungssatzung, Nutzungsgenehmigungen) sowie saisonale Vermietbarkeit in der Wertermittlung sauber zu trennen. Für Vergleichsfälle sollten Sie innerhalb desselben Ortsteils oder strukturell ähnlicher Straßen suchen; Mischlagen an Hauptstraßen sind separat zu bewerten.