Für freistehende Einfamilienhäuser bietet sich häufig der Sachwert an, ergänzt um Vergleichswerte aus ähnlich gelagerten Straßenzügen. Bei Mietobjekten am Ortsrand oder in geschlossenen Ensembles kann der Ertragswert sinnvoll sein; in dörflichen Strukturen sind Vergleichsobjekte oft heterogen, daher sollte die Marktanpassung differenziert nach Lagequalität (ruhige Seitenstraße vs. Durchgangsstraße) und baulichem Zustand erfolgen. Aufgrund kleinteiliger Parzellierung empfiehlt sich die Prüfung konkreter Festsetzungen in einschlägigen Bebauungsplänen, insbesondere hinsichtlich Baugrenzen, Grundflächen und Nebenanlagen. Ergänzend lohnt sich bei älteren Gebäuden die getrennte Betrachtung von Bodenwert und baulicher Anlage, inklusive Dokumentation von Modernisierungen (z. B. Wärmedämmung, Heiztechnik) zur marktgerechten Anpassung. Bei Nebengebäuden und Hofanlagen sollte die Nutzungsart (Wohnnutzung, Lager, Werkstatt) sauber bewertet werden.