Für Einfamilienhäuser ist meist das Vergleichs- oder Sachwertverfahren zielführend; bei vermieteten Mehrfamilienhäusern kann das Ertragswertverfahren ergänzend sinnvoll sein. In kleinteilig organisierten Gemeinden empfiehlt es sich, Vergleichsobjekte strikt innerhalb ähnlicher Quartiere und Straßenräume zu wählen. Prüfen Sie bei älteren Gebäuden dokumentierte Modernisierungen (Dach, Fenster, Heizung, Leitungen) und eventuelle Auflagen aus örtlichen Satzungen, um Wertansätze nachvollziehbar abzuleiten. Eine saubere Objekterfassung mit Fotodokumentation und Grundrissprüfung verhindert Bewertungsfehler und erleichtert die Plausibilisierung.