Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist das Vergleichswert- bzw. Sachwertverfahren üblich; bei vermieteten Objekten mit stabilen Mietverhältnissen kann das Ertragswertverfahren sinnvoll sein. Die kleinteilige Struktur der Ortsteile (z. B. Lagen am Titisee vs. feldbergnahe Lagen) erfordert eine getrennte Ableitung von Lagemerkmalen: Höhenlage, Exposition, Erreichbarkeit des Bahnhofs und Nähe zu geschützten Naturflächen wirken auf Marktgängigkeit und Nutzbarkeit. In der Plausibilisierung helfen ortsübliche Ausstattungsstandards (Dachform, Holzfassaden, Wintertauglichkeit), regionale Bauweisen und Genehmigungslage (Ensembleschutz oder naturschutzrechtliche Restriktionen können Planungsspielräume beeinflussen). Vergleichsobjekte sollten daher nach Ortsteil, Höhenzugang und baulicher Qualität sauber normalisiert werden.