Wohnbauflächen und Bebauungspläne in Rendsburg werden aktiv entwickelt – so etwa der Bebauungsplan Nr. 102 „Zum Hafen‑West“, der eine Umnutzung von Bestandsflächen vorsieht. Auch findet sich auf der kommunalen Website eine Rubrik „Bebauungspläne“, die die rechtsverbindliche Art der Nutzung etwa für Wohn‑ oder Mischgebiete darlegt. In einem Miet‑ oder Erwerbsfall sollte insbesondere geprüft werden, welche Bebauung erlaubt ist (siehe B‑Plan) und ob das Grundstück in einem Entwicklunggebiet liegt. Außerdem gilt – gerade bei einer Stadtlage am Kanal und Fluss – eine Prüfung auf mögliche Überflutungs‑ oder Altlastengefahren (z. B. frühere Kasernen‑ oder Hafenareale) zu empfehlen.